Stellungnahme des AVW zum Vergabegesetz im Land Sachsen-Anhalt

Zu dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Sachsen-Anhalt nehmen wir wie folgt Stellung: Nachdem das Vergabegesetz Sachsen-Anhalts im Jahr 2002 aufgrund von Wirkungslosigkeit der Tariftreueerklärung, der Belastung der Betroffenen und der Behinderung von Investitionen aufgehoben worden ist, wird nun erneut der Versuch unternommen, ein Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt mit 
vergabefremden Kriterien, mit einer längst über die Bundesgesetzgebung geregelten Tariftreue und nicht zu realisierbaren Verwaltungsaufwendungen und ohne die Einbeziehung von Werkstätten für behinderte Menschen
einzuführen.