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AVW-Netzwerk
Aktuelles aus den Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
- Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung
- Ministerium für Bildung
- Ministerium der Finanzen
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Ministerium für Inneres und Sport
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
- Ministerium für Wissenchaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Finanzgericht
Ehrenamtliche Finanzrichter können entsprechend der Erfüllung der Voraussetzungen der Finanzgerichtsordnung folgende Personen werden:
§ 17 Finanzgerichtsordnung
Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und Wahl seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche oder berufliche Niederlassung innerhalb des Gerichtsbezirks haben.