Brandschutzhelfer - Sichern Sie Ihr Unternehmen und schützen Sie Ihre Beschäftigten

Brandschutzhelfer - Sichern Sie Ihr Unternehmen und schützen Sie Ihre Beschäftigten
Foto: © VHS-Bildungswerk GmbH
VHS-INFORMATION   24.10.2015
Die konkreten Anforderungen an die Brandschutzhelfer sind in der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 definiert. Darin werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung sowie praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Unternehmen umgesetzt, erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
In der Veranstaltung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie sind anschließend in der Lage, erforderliche präventive Maßnahmen gezielt umzusetzen. Im praktischen Ausbildungsteil werden Sie im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen eingewiesen.
WIR BIETEN IHNEN EINE PROFESSIONELLE SCHULUNG IN THEORIE & PRAXIS.

ERSTAUSBILDUNG UND/ODER AUFFRISCHUNG

Neben den gesetzlichen Rechtsgrundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber/Unternehmer die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Unternehmen zu treffen.

Insbesondere präventive Brandschutzmaßnahmen die zu einer wirksamen Brandschutzbekämpfung führen, können mit der Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern sowohl verpflichtend als auch unternehmerisch gewinnbringend installiert werden.

GEEIGNET FÜR:

  • Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeits-sicherheit/ Sicherheitsbeauftragte
  • Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
  • Brandschutzhelfer (Auffrischung nach 3-5 J.)
  • Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
  • Mitarbeiter, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
AUFGABEN, RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND PFLICHTEN DES BRANDSCHUTZHELFERS, GRUNDZÜGE DES BRANDSCHUTZES

  • Grundlagen der Verbrennung und der
  • Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele,
  • wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
BETRIEBLICHE BRANDSCHUTZORGANISATION

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz-kennzeichnung“
FUNKTION UND WIRKUNGSWEISE VON FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN

  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuer-löscheinrichtungen und Wandhydranten
GEFAHREN DURCH BRÄNDE

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
VERHALTEN IM BRANDFALL

  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen
PRAKTISCHE FEUERLÖSCHÜBUNGEN

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brand-bekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Gern beraten wir Sie telefonisch unter 0391 -74401-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

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