Zu dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Sachsen-Anhalt nehmen wir wie folgt Stellung: Nachdem das Vergabegesetz Sachsen-Anhalts im Jahr 2002 aufgrund von Wirkungslosigkeit der Tariftreueerklärung, der Belastung der Betroffenen und der Behinderung von Investitionen aufgehoben worden ist, wird nun erneut der Versuch unternommen, ein Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt mit 
vergabefremden Kriterien, mit einer längst über die Bundesgesetzgebung geregelten Tariftreue und nicht zu realisierbaren Verwaltungsaufwendungen und ohne die Einbeziehung von Werkstätten für behinderte Menschen
einzuführen.

Formulierungsvorschlag:
Die Werkstätten für behinderte Menschen sind entsprechend § 136 SGB IX Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie haben denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Lebensbereichen setzt das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der UN Konvention um.

Pressegesprch_30.01.2012__

Der Vorstand des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. wählte in seiner Vorstandssitzung am 18. Januar 2012 aus seiner Mitte einen neuen Vorsitzenden.
Zum Vorsitzenden des Vorstandes wurde einstimmig Herr Klaus-Dieter Weber gewählt, der gleichzeitig Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Sachsen-Anhalt (MIT) ist.  Herr Weber ist Geschäftsführender Gesellschafter der Firmengruppe Rundfunk GmbH & Co. KG Gernrode und wurde als langjähriges Verbandsmitglied 2007 durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand des Verbandes gewählt. Herr Weber ist mit seinem Unternehmen und den hier beschäftigten 150 Mitarbeitern weltweit tätig.

Das im Entwurf vorliegende Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Sachsen-Anhalt steht mit seinen Tariftreueregelungen im Widerspruch zum europäischen Recht.
Der EuGH hat sich im Jahr 2008 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Vorgaben zur Tariftreue mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Das Gericht entschied im sog. „Rüffert-Urteil“, dass z. B. die niedersächsischen Regelungen zur Tariftreue gegen Vorgaben der Entsenderichtlinie 96/71/EG verstoßen und in die Dienstleistungsfreiheit eingreifen. Der Schutz der Arbeitnehmer kann nicht als Rechtfertigungsgrund für diesen Eingriff herangezogen werden. Begründet wird dies damit, dass die nach dem Landesvergabegesetz anzuwendenden Tarifverträge nicht entsprechend der Vorgaben der Entsenderichtlinie allgemein verbindlich erklärt worden seien und die Tariftreuevorgaben nur für den Teilbereich der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten würden.
Mit diesem Urteil hat der EuGH den damaligen Tariftreueregelungen in den Vergabegesetzen einzelner Bundesländer wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit die europarechtliche Grundlage entzogen.

Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Kultusministeriums unseres Landes wurde die Landesstelle für Entwicklung und Koordinierung der wissenschaftlichen Weiterbildung eingerichtet. Durch sie wird die Netzwerkarbeit der sieben Transferzentren an den folgenden Universitäten und Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Mitgliedsunternehmen des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) diskutierten gestern mit dem Prorektor für Studium und Lehre der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, Prof. Dr. Jens Strackeljan, dem Leiter des MCAC Studiengangskoordinator der Hochschule Harz, Prof. Dr. Kramer, der Verantwortlichen des Transferzentrums für Absolventenvermittlung der Hochschule Anhalt, Frau Dr. Kaftan sowie mit der Verantwortlichen für wissenschaftliche Weiterbildung des Kultusministeriums des LSA, Frau Dr. Schubert, und Herrn Dr. Cramer, Abteilungsleiter Arbeit im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA über die Vorteile des dualen Studiums.

v.l.n.r. Dr. Sigrun Trognitz (AVW-Geschäftsführerin), Daniel Gollmann (Geschäftsführer Gollmann Kommissioniersysteme GmbH), Bonnie Kern-Koskela und Larry C. Koskela (Geschäftsführer Mertik Maxitrol GmbH & Co. KG), Kristin Bosse und Alexandra Jödicke (Marketingleiterin/Personalleiterin Stendaler Landbäckerei GmbH), Stefan Farivar (Abt.-Ltr. Außenwirtschaft, Tourismus im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt) - Foto: AVW

Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. hat am 9. Dezember 2011 seinen unter Schirmherrschaft der Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Brigitta Wolff, stehenden 4. AVW – Jungunternehmerpreis verliehen.