Änderungen im Vergaberecht

AVW-INFORMATION   02.06.2016
Vorgaben des Landes (Runderlass des MW vom 07.02.2011 -42-32570-20/1) haben dazu geführt, dass die Zentrale Vergabestelle seit dem 01.07.2014 die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich über die eVergabe Plattform www.evergabe-online.de des Bundes bereitstellt.
Auch Bieterinformationen werden nur noch über die vor genannte Plattform bereitgestellt.
Durch die umfassende Vergaberechtsänderung hat sich nunmehr ergeben, dass das Portal bei EU- weiten Ausschreibungen barrierefrei zugänglich sein muss (§ 41 VgV 2 016).
Das Land hat dementsprechend eine Möglichkeit eingerichtet, die dies gewährleistet. Die Vergabeunterlagen zu EU- weiten Ausschreibungen können ohne Registrierung und kostenfrei von jedem Interessierten heruntergeladen werden.

pdfAVW-RB_-_Änderungen_im_Vergaberecht.pdf