Mitglieder des Verbandes können werden:
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alle Arbeitgeber sowie freiberuflich Tätige, die im Verbandsgebiet ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte unterhalten. Arbeitgeber-, Wirtschafts- und Berufsverbände mit der Maßgabe, dass deren Selbständigkeit im Rahmen der eigenen Satzung und in der Erledigung der eigenen Angelegenheiten gewahrt ist. Über die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand. Mit dem Beitritt erkennt das Mitglied die Verbandssatzung an.
Gründe und Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft:
Der AVW informiert und unterstützt seine Mitglieder nach allgemeinen Leitlinien in wirtschafts- und sozialpolitischen, insbesondere in arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und tarifvertraglichen Angelegenheiten.
Im AVW kann jeder Arbeitgeber sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in Sachsen-Anhalt Mitglied werden.
Der AVW verfügt über Kernkompetenzen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Mitgliedsunternehmen.
Der AVW bietet weitere Serviceleistungen an, wie u. a. zahlreiche Informationsveranstaltungen, Podien für Management und Personalleiter sowie den monatlichen Rundschreibendienst zu verschiedensten Problemkreisen.
Der AVW vermittelt seinen Mitgliedern damit insgesamt eine gute Basis des Erfahrungsaustausches der Unternehmen untereinander.
Mitgliederanmeldung
Veranstaltungen
AVW-Netzwerk
Aktuelles aus den Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
- Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung
- Ministerium für Bildung
- Ministerium der Finanzen
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales
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- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
- Ministerium für Wissenchaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt