Arbeitsschutzkonzepte in Unternehmen gehören zum Betriebsalltag - Behauptungen der SPD-Landtagsfraktion betriebsfremd
Von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen kann sich jeder tagtäglich in unseren Betrieben überzeugen
Home-Office - Vertrauen ist alles
Wer behauptet, Arbeitgeber würden die Gesundheit ihrer Mitarbeiter geringer schätzen als scheinbare Vorteile im Betriebsablauf, ist betriebsfremd und sollte sich auf dem schnellsten Wege von der tatsächlichen Situation in unseren Unternehmen überzeugen.
„Diese Vorwürfe der SPD-Landtagsfraktion weisen wir auf das Schärfste zurück. Seit 11 Monaten ziehen Unternehmer alle Register, um Infektionen in ihren Betrieben zu verhindern. Corona-Hotspots aus Unternehmen sind nicht bekannt und das, weil seit Anfang der Corona-Pandemie entsprechende Hygienekonzepte umgesetzt werden“, sagt die Geschäftsführerin des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt Dr. Sigrun Trognitz.
Zu den Arbeitsschutzmaßnahmen gehören nicht nur die Zurverfügungstellung von Atemschutzmasken, Einweghandschuhen, sondern wenn notwendig, werden auch Schutzanzüge zur Verfügung gestellt. Als im April diese Arbeitsschutzmittel noch nicht ausreichend zur Verfügung standen, gab es eine so große Solidarität unter den Unternehmen, die wirklich enorm war. Es wurden teilweise Masken selbst genäht und jeder ist bis heute bemüht dem anderen zu helfen. Mit hoher Verantwortung wurden die seit Jahren in den Unternehmen angewendeten Arbeitsschutzkonzepte weiterentwickelt und auf die COVID-Pandemie zugeschnitten. Gemeinsam mit den Beschäftigten wurden Pandemiepläne erarbeitet, um Arbeitsabläufe gefährdungsfrei unter Einhaltung bestimmter Abstandsmaße zu organisieren. Von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen kann sich jeder tagtäglich in unseren Betrieben überzeugen. In Bereichen mit hohem Publikumsaufkommen sind Trennwände eine Selbstverständlichkeit. Zu weiteren organisatorischen Maßnahmen zählen Wegleitsysteme, entsprechende Arbeitszeitregime u. a. mit geeigneten Schichtübergängen, Pausen und An- bzw. Abwesenheitszeiten, die dazu dienen, den direkten Kontakt der Beschäftigten untereinander zu reduzieren.
„Wo es betrieblich notwendig ist, wird mobiles Arbeiten in der Krise so intensiv genutzt wie nie zuvor. Deshalb erachten wir ein grundsätzliches Recht auf Home-Office als überflüssig. Auch hier gilt eine differenzierte Sichtweise. Nicht alle Aufgaben können von zu Hause aus erledigt werden. Beschäftigte und Unternehmen finden hier individuelle Lösungen. Das funktioniert hervorragend unbürokratisch und auf einer vertrauensvollen Basis“, erklärt Trognitz.
Bisher konnten im Produzierenden Gewerbe durch alle organisatorischen und Hygienemaßnahmen Betriebsstillegungen vermieden werden.
Immer mehr Unternehmen testen Mitarbeiter vor Beginn der Arbeitsaufnahme auf Corona. Die Covid-19 Antigen-Schnelltests werden zunehmend mehr zum Bestandteil von Sicherheits- und Hygienekonzepten.
„Wir hoffen, dass die Anpassung der Impfstrategie und die Steigerung der Impfgeschwindigkeit in den kommenden Wochen zügig vorankommt und fordern, dass auch die Erwerbstätigen so rasch wie möglich geimpft werden können, sobald die nach der Coronavirus-Impfverordnung prioritär Anspruchsberechtigten geimpft sind. Das ist eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt unserer Unternehmen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit“, so Trognitz.