18.04.2017 - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Eine gesetzliche Forderung an alle Unternehmen

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein hilfreiches Instrument zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit bei Mitarbeitern im Unternehmen, wenn die Betroffenen länger als sechs Wochen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten arbeitsunfähig erkrankt sind.

Ziel des BEM ist es, im Unternehmen zu prüfen, wie sich die gesundheitliche Situation des Mitarbeiters weiterhin mit der vertraglich festgelegten Arbeitsaufgabe vereinbaren lässt bzw. welche Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes gezogen werden können.
Im Zuge eines BEM kann es dann zur


   - Umgestaltungen des Arbeitsplatzes,
   - Umsetzung des Mitarbeiters

oder aber auch zu weiter reichenden Entscheidungen kommen.

Dies kann zu einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beim zuständigen Rehaträger führen. Das Ziel ist letztendlich die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen, eingearbeiteten Fachkraft im Unternehmen - ein heute immer wichtigeres Instrument der betrieblichen Personalpolitik.

Ein laufendes Forschungsprojekt der Uni Magdeburg zeigt bereits frühzeitig, dass Unternehmen mit unterschiedlichen Strategien an die Durchführung eines BEM herangehen und somit auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, was die gesetzlichen als auch die persönlichen Erwartungen der Beteiligten betrifft.
Im Zuge dieses Forschungsprojektes der Uni Magdeburg werden weitere Unternehmen (KMU) als Pilotprojekte gesucht. Beteiligte Unternehmen haben im Laufe des Projektes die Möglichkeit, Erfahrungen und Anregungen im kompletten BEM-Prozess auszutauschen, um damit ihren eigenen BEM-Verlauf im Unternehmen zu optimieren.
Unmittelbare Unterstützung bei der Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erhalten Unternehmen in Sachsen-Anhalt beim Berufsförderungswerk (Bfw) Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH.

PM Bfw Staßfurt / AVW