Wirtschaft mahnt seit 2010 Einrichtung einer zentralen Datenbank an

Wirtschaft mahnt seit 2010 Einrichtung einer zentralen Datenbank an
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AVW-PRESSEINFORMATION   25.07.2017
Landesrechnungshof bringt die Sache auf den Punkt. Chaos bei Fördermitteln trotz einer Vielzahl von Kapazitäten, Doppelförderungen, Fehlverwendungen. Hinzu kommt die Änderung von Förderrichtlinien mit Ausschluss von Einzelunternehmern von der Förderung.
Bereits seit dem Jahr 2010 hat der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) wiederholt die Einrichtung einer Datenbank für die Verwendung von Fördermitteln, Antragstellungen, deren Prüfung und letztlich auch für die Fördermittelabrechnung gefordert.
Wir stellen uns erneut die Frage, warum die Hinweise aus der Wirtschaft kaum Berücksichtigung finden.Mit einer dringend erforderlichen zentralen Datenbank könnten einerseits Doppelförderungen und Fehlverwendungen schneller überblickt und vermieden werden bzw. andererseits Datenstammsätze gesichert gespeichert werden und somit für das antragstellende Unternehmen eine Zeitentlastung darstellen sowie einen kiloweisen Papierverbrauch vermeiden, so Dr. Sigrun Trognitz AVW-Geschäftsführerin.
Eine derartige Datenbank sollte auch dem Fördermittelantragsteller die Möglichkeit bieten, sich einen strukturierten Überblick aller bisher geförderten Projekte verschaffen zu können, um damit in die Lage versetzt zu werden, seine Verpflichtungserklärung zur Vermeidung einer Wiederholungsförderung abgeben zu können.
Weiterhin gewährleistet eine qualifizierte Unternehmensdatenpflege eine zeitnahe Prüfung der KMU-Kriterien und beantwortet die Frage nach der Förderfähigkeit kurzfristig.
Spätestens ab Beginn der neuen Förderperiode ab 2014 wäre eine umfassende zentrale Datenbank hilfreich gewesen. Vielmehr sind Förderrichtlinien verabschiedet worden, die eine große Zahl der Zuwendungsempfänger als Einzelunternehmer, immerhin betrifft das ca. 70 % der Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt, von der Nutzung der EU- und Landesfördermittel ausschließen. Nach Intervention der Wirtschaft im Frühjahr 2017 gibt es die Zusage, dieses zu ändern. Dennoch mussten wir bei der gestern veröffentlichten Landesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursangeboten für Ausländerinnen und Ausländer zur Kenntnis nehmen, dass Zuwendungsempfänger wieder nur juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sind. Einzelunternehmen sind wiederholt als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen, obwohl auch sie größtenteils über BAMF-Zulassungen für alle Sprachkurse verfügen und damit über die notwendigen Eignungskriterien verfügen. Wir fordern: „Das, was auf Bundesebene ohne Einschränkung der Zuwendungsempfänger möglich ist, z. B. in der Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der Internationalisierung der Berufsausbildung, muss doch auch in Sachsen-Anhalt realisierbar sein“, so Trognitz.