27 Cent mehr Mindestlohn sind für betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht verkraftbar

AVW-PRESSEINFORMATION   27.06.2016
Wirtschaft fordert Mindestlohnkommission auf, von ihrem Recht der Abweichung einer Erhöhung des Mindestlohnes Gebrauch zu machen

Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) hat die Mindestlohnkommission Anfang Juni 2016 aufgefordert, die Anpassung des Mindestlohnes ab 1. Januar 2017 für Sachsen-Anhalt auszusetzen, bis eine wirtschaftliche Erholung auf dem Niveau der neuen Bundesländer erreicht worden ist.
Nachdem am 1. Januar 2015 der Mindestlohn eingeführt wurde, hatten insbesondere in den neuen Bundesländern betroffene Unternehmen Personalkostensteigerungen i. H. v. ca. 20 Prozent zu verkraften.
Da die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern immer noch weit hinter der Entwicklung der alten Bundesländer liegt, ist dringend eine differenzierte Betrachtung des Mindestlohnes notwendig.

„Das Bruttoinlandsprodukt … war in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 mit einem Plus von 0,1 Prozent (preisbereinigt) gegenüber dem Vorjahr fast unverändert. Die Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt blieb 2015 hinter der Entwicklung in Deutschland und den neuen Bundesländern ohne Berlin zurück. In Deutschland betrug das Wirtschaftswachstum 1,7 Prozent, in den neuen Bundesländern ohne Berlin 1,5 Prozent.“ [1]
Bei einer Bruttoinlandsproduktentwicklung von 0,1 Prozent ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes nicht vertretbar, denn die Unternehmen verfügen nicht über entsprechende Gewinne. Diese zurückhaltende Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt und die Unternehmensstruktur führte seit der Einführung des Mindestlohnes zu einer höheren Betroffenheit der Unternehmen als in den alten Bundesländern. Durch eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes würde die Wirtschaftsregion noch mehr geschwächt werden – und das wäre verantwortungslos.
Lt. Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder lag die Investitionsquote 2013 bei 19,6 Prozent. Damit lag Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich mit 0,2 % leicht unter dem Niveau aller Bundesländer. Seit dem Jahr 2000 zeigt sich für Sachsen-Anhalt eine tendenziell rückläufige Investitionsquote.
Eine Erhöhung der Mindestlöhne würde bei der hohen Betroffenheit der Unternehmen die Wirtschaftsregion Sachsen-Anhalt noch mehr schwächen.
Diese Umstände der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung sind für uns Grund an die Mindestlohnkommission zu appellieren, von der Möglichkeit einer Abweichung vom Tarifindex Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 2 Geschäftsordnung der MLK).
„Nach dem Mindestlohngesetz § 9 Abs. 2 (MiLoG) und der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission (MLK) ist eine Orientierung an der Entwicklung des Tarifindex vorgesehen. Eine Orientierung ließe allerdings auch eine differenzierte Betrachtung nach alten und neuen Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen zu, so dass zunächst auch Ausnahmeregelungen für die wirtschaftlich schwachen Bundesländer eine Alternative wären“, so Dr. Sigrun Trognitz, Geschäftsführerin des AVW.
2016 wachsen die Zukunftssorgen in der Wirtschaft Sachsen-Anhalts.
Eine Anpassung des Mindestlohnes um 27 Cent hätte aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in den Unternehmen Sachsen-Anhalts weitere negative Folgen.
Wir fordern die Mindestlohnkommission wiederholt auf, die Anpassung des Mindestlohnes ab 1. Januar 2017 für Sachsen-Anhalt auszusetzen, bis eine wirtschaftliche Erholung auf dem Niveau der neuen Bundesländer erreicht worden ist, so Trognitz.
[1] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, PM Nr. 65/2016 vom 30. März 2016