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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – eine sinnvolle Verpflichtung für Arbeitgeber mit Verantwortung
METOP-INFORMATION 22.10.2015
Fehlzeiten durch die Auswirkungen psychischer Belastungen nehmen in den vergangenen Jahren stetig zu. Die deutsche Arbeitsschutzgesetzgebung hat darauf reagiert und die Gefährdungsbeurteilung auch psychischer Belastungen zum Pflichtbestandteil neben der ergonomischen Bewertung werden lassen. Verantwortungsvolle Arbeitgeber tun etwas – und das nicht nur aus der Pflicht heraus – sondern auch aus der Erkenntnis abgeleitet, dass man sich mit diesem Thema im Unternehmen auseinandersetzen muss, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern.
Fehlzeiten durch die Auswirkungen psychischer Belastungen nehmen in den vergangenen Jahren stetig zu. Die deutsche Arbeitsschutzgesetzgebung hat darauf reagiert und die Gefährdungsbeurteilung auch psychischer Belastungen zum Pflichtbestandteil neben der ergonomischen Bewertung werden lassen. Verantwortungsvolle Arbeitgeber tun etwas – und das nicht nur aus der Pflicht heraus – sondern auch aus der Erkenntnis abgeleitet, dass man sich mit diesem Thema im Unternehmen auseinandersetzen muss, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern.
Die METOP GmbH ist vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt für die ordnungsgemäße Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen legitimiert und steht interessierten Arbeitgebern dabei beratend zur Seite.
Produktblatt_PsyBel.pdf
Kontakt:
METOP GmbH
Sandtorstraße 23
39106 Magdeburg
Tel.: +49 391 54486-19250
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.metop.de
Ansprechpartner: Dr.-Ing. Sonja Schmicker und Dr.-Ing. Dipl.-Psych. Stefan Waßmann