Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – eine sinnvolle Verpflichtung für Arbeitgeber mit Verantwortung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – eine sinnvolle Verpflichtung für Arbeitgeber mit Verantwortung
Foto: © METOP GmbH
METOP-INFORMATION   22.10.2015
Fehlzeiten durch die Auswirkungen psychischer Belastungen nehmen in den vergangenen Jahren stetig zu. Die deutsche Arbeitsschutzgesetzgebung hat darauf reagiert und die Gefährdungsbeurteilung auch psychischer Belastungen zum Pflichtbestandteil neben der ergonomischen Bewertung werden lassen.
Verantwortungsvolle Arbeitgeber tun etwas – und das nicht nur aus der Pflicht heraus – sondern auch aus der Erkenntnis abgeleitet, dass man sich mit diesem Thema im Unternehmen auseinandersetzen muss, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern.

Die METOP GmbH ist vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt für die ordnungsgemäße Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen legitimiert und steht interessierten Arbeitgebern dabei beratend zur Seite.

pdfProduktblatt_PsyBel.pdf

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