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Wie eine Studie Magdeburger Mediziner von den eigentlichen Problemen in der medizinischen Versorgung ablenkt
AVW-POSITION 18.02.2015
Einer Studie Magdeburger Mediziner zufolge sollten die Regeln für Krankschreibungen gelockert werden. Konkret sagen die Mediziner „Jeder Beschäftigte sollte sich bis zu einer Woche selbst krankmelden können“. Dabei stützt man sich auf das Norwegische Modell, nach dem Unternehmer angeblich ihren Mitarbeitern maximal 24 Tage pro Jahr ein zu Hause bleiben ohne Attest gewähren. Die deutsche Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz sieht im §5 vor, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen spätestens am vierten Arbeitstag beim Arbeitgeber vorzulegen sind. Damit haben wir eine gesetzliche Regelung, die sich bewährt hat und eine klare Vorgabe für Arbeitnehmer darstellt.
Einer Studie Magdeburger Mediziner zufolge sollten die Regeln für Krankschreibungen gelockert werden. Konkret sagen die Mediziner „Jeder Beschäftigte sollte sich bis zu einer Woche selbst krankmelden können“. Dabei stützt man sich auf das Norwegische Modell, nach dem Unternehmer angeblich ihren Mitarbeitern maximal 24 Tage pro Jahr ein zu Hause bleiben ohne Attest gewähren. Die deutsche Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz sieht im §5 vor, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen spätestens am vierten Arbeitstag beim Arbeitgeber vorzulegen sind. Damit haben wir eine gesetzliche Regelung, die sich bewährt hat und eine klare Vorgabe für Arbeitnehmer darstellt.
Mit welchem Recht erlaubt sich ein Arzt in die arbeitsrechtlichen Belange eines Unternehmens eingreifen zu wollen? Es scheint einem Mediziner nicht klar zu sein, dass damit verbundene Fehlzeiten die Arbeitgeber und die Krankenkassen finanziell belasten.
Das eigentliche Grundproblem - ein Mangel an Hausärzten - wird nicht an der Wurzel gepackt. Viel wichtiger wäre es, an einer Ausbildungsstätte, wie der medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, dafür zu sorgen, dass mehr junge Ärzte für die Gründung einer Hausarztpraxis motiviert werden und damit die medizinische Versorgung langfristig gesichert wird.
Im Übrigen kann eine frühzeitige Anamnese mit einer Diagnose als Voraussetzung einer sachgerechten Therapie, einen längeren Krankheitsverlauf vermeiden. Und das liegt wohl im Interesse jedes Menschen und jedes Unternehmers.
Eine Verlängerung der Frist zur Selbstkrankmeldung bedeutet für Unternehmen, dass der Personaleinsatz schlechter planbar wird. Vorhandene Arbeitszeitmodelle und Arbeitsabläufe können kapazitiv schlechter abgedeckt werden und bedeuten einen höheren administrativen Aufwand.
Die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen für die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben sich bewährt. Jede Erweiterung ist eine zusätzliche Kostenbelastung für Unternehmen und die können wir uns nicht leisten. STr