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Unternehmer in Sachsen-Anhalt sehen Regelungen zu befristeten Arbeitsverhältnissen aus dem Koalitionsvertrag als Bremse in Zeiten der Digitalisierung
AVW-Vorstandsvorsitzender Klaus-Dieter Weber und AVW-Geschäftsführerin Dr. Sigrun Trognitz
Foto: © AVW/Uli Lücke
Foto: © AVW/Uli Lücke
AVW-PRESSEINFORMATION 08.02.2018
Kleine und mittelständische Unternehmen haben von der zukünftigen Bundesregierung Deregulierungen im Arbeitsrecht erwartet – aber das Gegenteil ist der Fall. Und wieder ist nichts für den Mittelstand passiert, erklärt Arbeitgebervorstand Klaus-Dieter Weber. ... Jetzt kommen weitere nichtzeitgemäße Belastungen hinzu. Ein flexibles Reagieren auf Auftragsschwankungen in der privaten Wirtschaft ist mit den Regelungen des Koalitionsvertrages schwer realisierbar. Hier heißt es: „Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben.“.
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:08.02.2018_-_AVW-PM.pdf
Kleine und mittelständische Unternehmen haben von der zukünftigen Bundesregierung Deregulierungen im Arbeitsrecht erwartet – aber das Gegenteil ist der Fall. Und wieder ist nichts für den Mittelstand passiert, erklärt Arbeitgebervorstand Klaus-Dieter Weber. ... Jetzt kommen weitere nichtzeitgemäße Belastungen hinzu. Ein flexibles Reagieren auf Auftragsschwankungen in der privaten Wirtschaft ist mit den Regelungen des Koalitionsvertrages schwer realisierbar. Hier heißt es: „Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben.“.
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:08.02.2018_-_AVW-PM.pdf