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Mindestlohnkommission ignoriert die Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt
AVW-PRESSEINFORMATION 28.06.2016
34 Cent mehr Mindestlohn sind für betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht verkraftbar
Die heutige Entscheidung der Mindestlohnkommission trägt nicht zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung in den betroffenen Unternehmen bei. Damit hat die Mindestlohnkommission in keiner Weise die Belange der ostdeutschen Unternehmen berücksichtigt. In Sachsen-Anhalt liegt die Anzahl der Gewerbeabmeldungen immer noch erheblich unter den -anmeldungen. Mit der Erhöhung des Mindestlohnes sind staatliche Rahmenbedingungen geschaffen, die es gerade kleinen Unternehmen erschweren, weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Das Wirtschaftswachstum wird damit nicht gefördert. Es wird eher im Jahr 2017 u. a. auch durch diese Entscheidung weiter zurückgehen.
34 Cent mehr Mindestlohn sind für betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht verkraftbar
Die heutige Entscheidung der Mindestlohnkommission trägt nicht zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung in den betroffenen Unternehmen bei. Damit hat die Mindestlohnkommission in keiner Weise die Belange der ostdeutschen Unternehmen berücksichtigt. In Sachsen-Anhalt liegt die Anzahl der Gewerbeabmeldungen immer noch erheblich unter den -anmeldungen. Mit der Erhöhung des Mindestlohnes sind staatliche Rahmenbedingungen geschaffen, die es gerade kleinen Unternehmen erschweren, weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Das Wirtschaftswachstum wird damit nicht gefördert. Es wird eher im Jahr 2017 u. a. auch durch diese Entscheidung weiter zurückgehen.
Mit einem Wirtschaftswachstum von 0,1 Prozent lag Sachsen-Anhalt 2015 weit hinter dem Bundesdurchschnitt von 1,7 Prozent und hinter den neuen Bundesländern (1,5 %) zurück. Bei einer Bruttoinlandsproduktentwicklung von 0,1 Prozent ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes nicht vertretbar, denn die Unternehmen verfügen nicht über entsprechende Gewinne.
Deshalb haben wir eine differenzierte Betrachtung nach alten und neuen Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen gefordert, so dass zunächst auch Ausnahmeregelungen für die wirtschaftlich schwachen Bundesländer eine Alternative wären“, so Dr. Sigrun Trognitz, Geschäftsführerin des AVW.
Wir hatten die Mindestlohnkommission aufgefordert, die Anpassung des Mindestlohnes ab 1. Januar 2017 für Sachsen-Anhalt auszusetzen, bis eine wirtschaftliche Erholung auf dem Niveau der neuen Bundesländer erreicht worden ist, so Trognitz.